Publique n°2129
Pétitionnaire: Diane Schaefers
Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg
But de la pétition
Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende ... plus
Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende Änderungen geschehen:
- den Begriff Vergewaltigung weiter fassen
- Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuelle Straftaten
- angemessenes Strafmaß für Sexualstraftäter ... moins
Motivation de la pétition
Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen:
In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst ... plus
Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen:
In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst entscheiden kann, und sich somit nicht wehrt, wird von Missbrauch anstelle von Vergewaltigung gesprochen. Dieser Unterschied, welcher auch mit einem Unterschied im Strafmaß einhergeht, sollte überarbeitet werden um Opfer besser schützen (auch präventiv) und unterstützen zu können.
Verjährungsfrist und Strafmaß:
Nicht adäquate Verjährungsfristen, sowie das Ausmaß der Strafen für Sexualverbrechen, stellen für die Genesung der Opfer große, fast schon unmögliche Hindernisse dar, und zum Teil sogar die berechtigte Gefahr der Retraumatisierung. Des Weiteren verbleiben viele Opfer im Schweigen, da es entweder zu spät ist oder sie überzeugt sind, dass der Täter keine, oder nur eine sehr geringe Strafe erhalten wird, sie als Opfer jedoch sehr viel Kraft und Unterstützung brauchen, um den Prozess einer Anklage überhaupt schaffen zu können.
Bevor ein Opfer mit nötiger Unterstützung und Therapie die Kraft findet sich gegen die Täter zu wehren (vor allem bei massivem Missbrauch und Vergewaltigungen sowie psychischem Druck über Jahre der Kindheit und Jugend) ist die Strafe bereits verjährt. Ferner leiden viel Opfer an Dissoziationen, Gedächtnisinhalte sind oft nicht abrufbar, vor allem solange der Täterkontakt noch besteht und es keine interne und externe Sicherheit der Opfer gibt.
Des weiteren erschüttern Bewährungsstrafen für Sexualstraftäter (auch an Minderjährigen) Opfer und geben ihnen das Gefühl, dass es je „eh nichts bringt“ sich zu wehren. Somit bleibt die Dunkelziffer der Opfer sexueller Gewalt enorm hoch. Schätzungen gehen von 1 von 5 Personen aus, die in Ihrem Leben sexuellen Missbrauch / Gealt erleben. Daher sollen Strafmass und Definintionen überarbeitet werden und somit Opfern gezeigt wird, dass sie und ihr Leidensweg ernstgenommen werden und eine Aussage ist nicht sinnlos ist. ... moins