Une prise de position est demandée au sujet de la pétition ordinaire n°3417, le 21-11-2024
Ministre(s): Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail
Pétitionnaire: Stephanie Geyer
Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner. Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre ... plus
Ministre(s): Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail
Recevabilité: recevable
Intitulé de la pétition: Urlaub für pflegebedürftige Angehörige
But de la pétition: Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner.
Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre alt, dann kann diese Person nur auf die Hilfe des Ehegatten/Partners zählen.
Der Antrag wäre, dass auch Geschwister diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen können. Geschwister sollten als Verwandte 1. Grades eingestuft werden. (wenn die Eltern identisch sind).
Außerdem sind 5 Tage im Jahr ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist die Unterstützung der Familie manchmal der einzige Halt für den Pflegebedürftigen.
Wir bitten um Beachtung dieses Anliegens.