Pétitionnaire: Alfred Groff
1:15 – für gerechte Löhne
But de la pétition
Aufruf an die Regierung die nowendigen Massnahmen (Gesetze, Verfassungsänderung ...) zu ergreifen, damit der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Fünfzehnfache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Dabei gilt als Lohn die Summe aller ... plus
Motivation de la pétition
Das verfügbare Einkommen stagniert in weiten Bereichen der Gesellschaft seit Jahren trotz wachsenden Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig erhält eine kleine Minderheit unverhältnismässig hohe Löhne. Diese anhaltende Tendenz der sich öffnenden Lohnschere stösst bei der Bevölkerung auf ... plus
Les étapes de cette pétition
La pétition publique n°1164 est clôturée, le 03-05-2019
Motivation de la clôture: demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire
La période de signature de la pétition publique n°1164 est clôturée, le 06-03-2019 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 70
Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°1164, le 06-03-2019 - Nombre de signatures après validation: 70
Signatures électroniques validées: 70
La pétition publique n°1164 est ouverte à signature, le 23-01-2019
Déclaration de recevabilité
La pétition publique n°1164 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 21-01-2019
Recevabilité: recevable
Date de début de la période de signature: 23-01-2019 à 0h00
Date de fin de la période de signature: 06-03-2019 à 23h59
La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°1164, le 15-01-2019
Avis de la Commission des Pétitions: favorable
La pétition publique n°1164 est déposée, le 14-12-2018
Intitulé de la pétition: 1:15 – für gerechte Löhne
But de la pétition: Aufruf an die Regierung die nowendigen Massnahmen (Gesetze, Verfassungsänderung ...) zu ergreifen, damit der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Fünfzehnfache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes.
Dabei gilt als Lohn die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
Die notwendigen Ausnahmen (z.B. Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten), die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse und Übergangsbestimmungen für eine begrente Zeit sind von der Regierung zu erarbeiten.
Durch eine wünschenswerte und von den Gewerkschaften einzufordernde Umverteilung der ersparten Lohnmasse auf die unteren und mittleren Einkommen wird der Steuerausfall sich in Grenzen halten. Denn durch die erhöhte Kaufkraft einer grösseren Menge von ArbeitnehmerInnen wird der eventuelle Steuerausfall mehr denn kompensiert. Empfänger höherer Gehälter verkonsumieren grosse Teile ihrer Gehälter nicht, sondern spekulieren nur damit, im Gegensatz zu den unteren und mittleren Lohnbeziehern. Auch die Wirtschaft profitiert davon.
Motivation de l'intérêt général de la pétition: Das verfügbare Einkommen stagniert in weiten Bereichen der Gesellschaft seit Jahren trotz wachsenden Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig erhält eine kleine Minderheit unverhältnismässig hohe Löhne. Diese anhaltende Tendenz der sich öffnenden Lohnschere stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis und gefährdet längerfristig den sozialen Zusammenhalt in Luxemburg. Die Forderung eines maximalen Verhältnisses der Lohnschere gibt eine klare Richtlinie vor, um ein weiteres Auseinanderdriften der Löhne zu verhindern und die Verteilungsgerechtigkeit aufrecht zu erhalten.
In einem Unternehmen tragen alle Beteiligten zu dessen Erfolg bei. Mit 1:15 wird der Leistung der Angestellten angemessen Respekt erwiesen. Längerfristig wird damit auch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen gesichert: motivierte Angestellte sind für den Erfolg eines Unternehmens von grösster Bedeutung. Gleichzeitig sind exorbitante Löhne für Topmanager und Chefs keine wirtschaftliche Notwendigkeit und durch keine Leistung zu rechtfertigen.