Pétitionnaire: Alfred Groff
Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg
But de la pétition
Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre ... plus
Motivation de la pétition
Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer. Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen. ... plus
Les étapes de cette pétition
La pétition publique n°1105 est clôturée, le 14-02-2019
Motivation de la clôture: Demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire
Signatures électroniques validées: 76
Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°1105, le 13-12-2018 - Nombre de signatures après validation: 76
La période de signature de la pétition publique n°1105 est clôturée, le 22-11-2018 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 76
La pétition publique n°1105 est ouverte à signature, le 10-10-2018
Déclaration de recevabilité
La pétition publique n°1105 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 08-10-2018
Recevabilité: recevable
Date de début de la période de signature: 10-10-2018 à 0h00
Date de fin de la période de signature: 21-11-2018 à 23h59
La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°1105, le 03-10-2018
Avis de la Commission des Pétitions: favorable
La pétition publique n°1105 est déposée, le 12-09-2018
Intitulé de la pétition: Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg
But de la pétition: Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre Machtstellung. Das Hauptorgan der Demokratie bleibt die gelegentliche Abgabe eines "Blankoschecks", Parteiprogramme sind ja nicht bindend. Sachzwänge sind die ewige Entschuldigung. Bürgergesetzgebung, in der Form einer dreistufigen Volksgesetzgebung, ermöglicht sowohl einfachen Menschen aus dem Volke, wie auch Akteuren und Spezialisten der Zivilgesellschaft jeder politischen Richtung, Ideen zu entwickeln, Initiativen zu ergreifen und sie der Allgemeinheit in Form von Gesetzesinitiativen vorzulegen und gegebenenfalls darüber abzustimmen und zu entscheiden. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass viele Menschen sich mit politischen Fragen und anstehenden Entscheidungen beschäftigen, darüber diskutieren, sich entscheiden und dadurch Verantwortung übernehmen. Das führt zu einer Stabilisierung der Demokratie. Die dreistufige Volks- oder Bürgergesetzgebung besteht aus: 1. Bürgerinitiative : Eine bestimmte Anzahl stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können einen Gesetzentwurf im Parlament einbringen. 2. Bürgerbegehren : Falls der vorgeschlagene Gesetzentwurf nicht ohne Veränderung vom Parlament beschlossen wird, muss dieser allen wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn wiederum eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigter dies binnen eines Jahres fordern. 3. Bürgerentscheid : Als Abschluss entscheidet wie bei einer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zum Beispiel die "Initiative für Demokratieerweiterung Luxemburg" (www.demokratie.lu) schlägt seit Jahren eine derart dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid mit konkreten Durchführungsbestimmungen vor (http://www.mtk.lu/ddvorschlag. html).
Motivation de l'intérêt général de la pétition: Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer.
Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen.
Verkrustete Strukturen der parlamentarischen Demokratie werden durch direktdemokratische Instrumente aufgebrochen.
Die Bürgergesetzgebung ist eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Sie appelliert einerseits an die gewählten Politiker, Kompetenzen abzugeben und appelliert andererseits an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen.
Bei Bürgergesetzvorschlägen und vor Bürgerentscheiden könnten ausführliche öffentliche Diskussionen stattfinden, wobei Sachargumente in den Vordergrund treten könnten.
Ex-Regierungschef Jean-Claude Juncker hinterlegte am 20. Mai vor der Erklärung zur Lage der Nation im Jahre 2003, einen Gesetzentwurf der Regierung über die Volksinitiative und die Volksbefragung bei der Kammer.
Dieser erste Anlauf in Richtung Volksgesetzgebung konkretisierte sich dann auf Regierungsseite in den Jahren 2004 und 2005 (parlamentarisches Dokument vom 20.1.2005 betreffs dem Gesetzesprojekt 5132 und dem Gesetzesvorschlag 3762).
Danach geschah in dieser Angelegenheit leider nichts Sichtbares mehr. "Es ist an der Zeit" (Goethes Märchen) Wenn wir die nächsten 5 Jahre wiederum verschlafen, riskieren wir, in einer Zeit des Umbruchs, der Demokratie nichtwiedergutzumachenden Schaden zuzufügen.