Pétitionnaire: Henri Schumacher
Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen
But de la pétition
Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt. In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung. Damit ist ganz klar das ... plus
Motivation de la pétition
Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich ... plus
Les étapes de cette pétition
La pétition publique n°1026 est clôturée, le 18-09-2018
Motivation de la clôture: demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Signatures électroniques validées: 997
Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire
Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°1026, le 31-07-2018 - Nombre de signatures après validation: 997
La période de signature de la pétition publique n°1026 est clôturée, le 26-07-2018 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 998
La pétition publique n°1026 est ouverte à signature, le 13-06-2018
Déclaration de recevabilité
La pétition publique n°1026 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 07-06-2018
Recevabilité: recevable
Date de début de la période de signature: 13-06-2018 à 0h00
Date de fin de la période de signature: 25-07-2018 à 23h59
La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°1026, le 06-06-2018
Avis de la Commission des Pétitions: favorable
La pétition publique n°1026 est déposée, le 24-05-2018
Intitulé de la pétition: Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen
But de la pétition: Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt.
In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung.
Damit ist ganz klar das offizielle staatliche Interesse sowohl der Altstadt wie auch der Springprozession dokumentiert.
Seit vielen Jahrzehnten findet die Springprozession in jedem Jahr am Pfingstdienstag in Echternach statt.
Nach dem zweiten Weltkrieg war es allgemeine Praxis, dass den Staatsbeamten die Möglichkeit geboten wurde, ausnahmsweise an der Veranstaltung in Echternach teilzunehmen. Auch war der Pfingstdienstag ein schulfreier Tag. Davon profitierten u.a. zahlreiche Musikgruppen, die ohne Beteiligung der Schüler aus den Schulen Luxemburgs die größten Schwierigkeiten hätten, sich an der Prozession aktiv zu beteiligen.
Die Springprozession gehört zum nationalen Luxemburger Patrimonium. Darum hat auch die Entscheidung der Regierung, den Pfingstdienstag ab dem Jahr 2019 generell nicht mehr als schulfreier Tag zu sehen, zu vielen Irritationen in allen Schichten der Bevölkerung geführt. Auch wenn den Schülern auf Gesuch der Eltern zur Beteiligung oder zum Besuch der Sprinprozession freigegeben werden kann. Was letztlich dazu führen wird, dass am Pfingstdienstag ein geordneter Schulunterricht kaum noch denkbar wäre.
Jeweils im Frühling finden in vielen europäischen Ländern Gedenktage statt, an denen nicht gearbeitet wird. So jeweils der 8. Mai als Tag der Befreiung. Der in Luxemburg kein Feiertag ist. Es wäre nun sinnvoll, den Pfingstdienstag in Luxemburg als UNESCO- Kulturerbe-Feiertag einzuführen.
Mit der Springprozession am Morgen in Echternach und einer gediegenen Feierlichkeit am Nachmittag in der Altstadt in Luxemburg-Stadt.
Damit wird allen Einwohnern Luxemburgs, und im Besonderen dem Salariat und den Schülern, reichliche Möglichkeiten des Gedenkens unseres nationalen Patrimoniums gegeben.
Motivation de l'intérêt général de la pétition: Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich die Berechtigung auf Grund des allgemeinen Interesses ergibt, den Pfingstdienstag als gesetzlicher Feiertag festzulegen.