Ordinaire n°942

Pétitionnaire: Gérard Philipp

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.

But de la pétition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.

Motivation de la pétition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft. Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen. Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen. Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)

Cette pétition publique n’a pas atteint le seuil de 4.500 signatures. A la demande du pétitionnaire, elle a été transformée en pétition ordinaire. Voir pétition publique.

Les étapes de cette pétition

Icon process
04.10.2018

Déclaration de clôture

03.10.2018

La pétition ordinaire n°942 est clôturée, le 03-10-2018

Motivation de la clôture: pas de suite réservée par le pétitionnaire à la prise de position du ministre

31.07.2018

Transmission au pétitionnaire

19.07.2018

Une prise de position au sujet de la pétition ordinaire n°942 est disponible, le 19-07-2018

Ministre(s):

13.06.2018

Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire

Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire
13.06.2018

Une prise de position est demandée au sujet de la pétition ordinaire n°942, le 13-06-2018

Ministre(s):

06.06.2018

Reclassement de la pétition publique n°942, n'ayant pas atteint le seuil de 4500 signatures, en pétition ordinaire, le 06-06-2018