Publique n°1003

Pétitionnaire: Joao Lima Da Cruz

Chèques-Services - Das Sozialgesetz steht nicht im Einklang mit dem Steuergesetz

But de la pétition

Die Konditionen für die Cheque Services haben sich geändert. Es soll transparenter sein und vor allem für die Kleinkindbetreuung eine Erleichterung sein. Als Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern war das System bis vor kurzem sehr zufriedenstellend. Im April diesen Jahres erhielt die Eltern den Brief zur Erneuerung der Cheques Services, darüber wurde nicht schlecht gestaunt. Nun soll das Einkommen vom NICHT Kindesvater mitberechnet werden der aber in keinem Verwandschaftsverhältnis zu den Kindern steht. Der Partner hat selber einen Kind, für den er Unterhalt leistet und beide Einkommen sind ganz klar voneinander getrennt. Nach neuer Berechnung wird aber unterstellt, dass beide Einkommen zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist! Dies bedeutet wenn man in die Tabelle schaut, wo man anstatt wie zuvor in Stufe zwei war und eine gewisse Anzahl an Gratisstunden zu Gute hatte, es nun Stufe 7 wäre mit nur noch 3 Gratisstunden und natürlich einem deutlich höheren Stundenlohn. Nun ist die Frage, wie soll das monatlich bezahlt werden, wenn man das Geld doch nicht zur Verfügung hat. Diese Neuregelung wurde nicht richtig durchdacht!

Motivation de la pétition

Wenn man davon ausgehen, dass der neue Partner z.B. der Mutter (nicht Vater der Kinder) für alle Kosten, die im täglichem Leben anfallen zur Hälfte für aufkommt, warum sollte diese Kosten dann in seiner Steuererklärung geltend gemacht werden und wie die Mutter der Kinder eine vergünstigte Steuerklasse. Sollte diese Regelung so bestehen, dass man inmitten des Jahres den neuen Partner zur Berechnung hinzuzieht, muss es für die betroffenen möglich sein, sich rückwirkend für das betreffende Jahr zu paxen und beide müssen Anspruch auf die vergünstigte Steuerklasse haben. Es kann nicht sein, dass der neue Partner alles zahlen kann und dann aber steuerlich keine Möglichkeit hat, diese Mehrkosten geltend zu machen.

Cette pétition publique n’a pas atteint le seuil de 4.500 signatures. A la demande du pétitionnaire, elle a été transformée en pétition ordinaire. Voir pétition ordinaire.
expiré  28.06.2018
65 /4.500
1%
signatures enregistrées

Les étapes de cette pétition

Icon process
12.07.2018

Signatures électroniques validées: 65

12.07.2018

Reclassement de la pétition publique, n'ayant pas atteint le seuil de 4500 signatures, en pétition ordinaire n°1003, le 12-07-2018

12.07.2018

Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°1003, le 12-07-2018 - Nombre de signatures après validation: 65

29.06.2018

La période de signature de la pétition publique n°1003 est clôturée, le 29-06-2018 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 66

17.05.2018

La pétition publique n°1003 est ouverte à signature, le 17-05-2018

16.05.2018

Déclaration de recevabilité

11.05.2018

La pétition publique n°1003 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 11-05-2018

Recevabilité: recevable

Date de début de la période de signature: 17-05-2018 à 0h00

Date de fin de la période de signature: 28-06-2018 à 23h59

09.05.2018

La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°1003, le 09-05-2018

Avis de la Commission des Pétitions: favorable

26.04.2018

La pétition publique n°1003 est déposée, le 26-04-2018

Intitulé de la pétition: Chèques-Services - Das Sozialgesetz steht nicht im Einklang mit dem Steuergesetz

But de la pétition: Die Konditionen für die Cheque Services haben sich geändert. Es soll transparenter sein und vor allem für die Kleinkindbetreuung eine Erleichterung sein.

 

Als Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern war das System bis vor kurzem sehr zufriedenstellend.

 

Im April diesen Jahres erhielt die Eltern den Brief zur Erneuerung der Cheques Services, darüber wurde nicht schlecht gestaunt.

 

Nun soll das Einkommen vom NICHT Kindesvater mitberechnet werden der aber in keinem Verwandschaftsverhältnis zu den Kindern steht.

 

Der Partner hat selber einen Kind, für den er Unterhalt leistet und beide Einkommen sind ganz klar voneinander getrennt.

 

Nach neuer Berechnung wird aber unterstellt, dass beide Einkommen zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist!

 

Dies bedeutet wenn man in die Tabelle schaut, wo man anstatt wie zuvor in Stufe zwei war und eine gewisse Anzahl an Gratisstunden zu Gute hatte, es nun Stufe 7 wäre mit nur noch 3 Gratisstunden und natürlich einem deutlich höheren Stundenlohn.

 

Nun ist die Frage, wie soll das monatlich bezahlt werden, wenn man das Geld doch nicht zur Verfügung hat.

Diese Neuregelung wurde nicht richtig durchdacht!

 

Motivation de l'intérêt général de la pétition: Wenn man davon ausgehen, dass der neue Partner z.B. der Mutter (nicht Vater der Kinder) für alle Kosten, die im täglichem Leben anfallen zur Hälfte für aufkommt, warum sollte diese Kosten dann in seiner Steuererklärung geltend gemacht werden und wie die Mutter der Kinder eine vergünstigte Steuerklasse.

 

Sollte diese Regelung so bestehen, dass man inmitten des Jahres den neuen Partner zur Berechnung hinzuzieht, muss es für die betroffenen möglich sein, sich rückwirkend für das betreffende Jahr zu paxen und beide müssen Anspruch auf die vergünstigte Steuerklasse haben.

 

Es kann nicht sein, dass der neue Partner alles zahlen kann und dann aber steuerlich keine Möglichkeit hat, diese Mehrkosten geltend zu machen.