Publique n°942

Pétitionnaire: Gérard Philipp

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.

But de la pétition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.

Motivation de la pétition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft. Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen. Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen. Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)

Cette pétition publique n’a pas atteint le seuil de 4.500 signatures. A la demande du pétitionnaire, elle a été transformée en pétition ordinaire. Voir pétition ordinaire.
expiré  23.04.2018
136 /4.500
3%
signatures enregistrées

Les étapes de cette pétition

Icon process
06.06.2018

Reclassement de la pétition publique, n'ayant pas atteint le seuil de 4500 signatures, en pétition ordinaire n°942, le 06-06-2018

14.05.2018

Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire

09.05.2018

Signatures électroniques validées: 136

09.05.2018

Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°942, le 09-05-2018 - Nombre de signatures après validation: 136

24.04.2018

La période de signature de la pétition publique n°942 est clôturée, le 24-04-2018 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 136

12.03.2018

La pétition publique n°942 est ouverte à signature, le 12-03-2018

12.03.2018

Déclaration de recevabilité

07.03.2018

La pétition publique n°942 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 07-03-2018

Recevabilité: recevable

Date de début de la période de signature: 12-03-2018 à 0h00

Date de fin de la période de signature: 23-04-2018 à 23h59

09.01.2018

La pétition publique n°942 est déposée, le 09-01-2018

Intitulé de la pétition: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.

 

But de la pétition: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.

 

Motivation de l'intérêt général de la pétition: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft.

Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen.

Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen.

Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)